Ein Auftrag ist im Kern eine Willenserklärung, die darauf abzielt, ein Geschäftsverhältnis zu etablieren oder eine spezifische Tat oder Leistung zu veranlassen. Der Begriff stammt aus dem Handels- und Wirtschaftsleben und hat sowohl im zivilen als auch im öffentlichen Bereich rechtsgeschäftliche Bedeutung.
Die Ursprünge des Auftrags reichen zurück in die Zeiten des frühen Handels und Wirtschaftens, als es erforderlich wurde, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen in Form von Vereinbarungen festzuhalten, um Handelsgeschäfte zu regulieren und abzusichern. Die systematische Entwicklung von Auftragsstrukturen hat sich parallel zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen vollzogen.
Typischerweise enthaltene Elemente eines Auftrags
Ein Auftrag beinhaltet üblicherweise folgende Elemente:
Anforderungen für einen Auftrag
Die Anforderungen, die für einen rechtskräftigen Auftrag notwendig sind, können variieren, aber in der Regel sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Ein Auftrag bildet die rechtliche Grundlage für wirtschaftliche und dienstleistungsorientierte Verhältnisse. Er sichert den Umfang und die Konditionen der zu erbringenden Leistung sowie der dafür zu erhaltenen Gegenleistung ab und ermöglicht durch seine strukturierte Form das reibungslose Funktionieren von Handels- und Dienstleistungsgeschäften.
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