Auftrag
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Auftrag

Ein Auftrag ist im Kern eine Willenserklärung, die darauf abzielt, ein Geschäftsverhältnis zu etablieren oder eine spezifische Tat oder Leistung zu veranlassen. Der Begriff stammt aus dem Handels- und Wirtschaftsleben und hat sowohl im zivilen als auch im öffentlichen Bereich rechtsgeschäftliche Bedeutung.

Ursprung des Auftrags

Die Ursprünge des Auftrags reichen zurück in die Zeiten des frühen Handels und Wirtschaftens, als es erforderlich wurde, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen in Form von Vereinbarungen festzuhalten, um Handelsgeschäfte zu regulieren und abzusichern. Die systematische Entwicklung von Auftragsstrukturen hat sich parallel zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen vollzogen.

Typischerweise enthaltene Elemente eines Auftrags

Ein Auftrag beinhaltet üblicherweise folgende Elemente:

  1. Auftraggeber: Die Person oder Firma, die den Auftrag erteilt.
  1. Auftragnehmer: Die Person oder Firma, die den Auftrag annimmt und ausführt.
  1. Leistungsbeschreibung: Eine genau Spezifikation der zu erbringenden Leistung oder Ware.
  1. Vergütung: Vereinbarung über die Höhe der Bezahlung für die erbrachte Leistung oder gelieferte Ware.
  1. Zeitrahmen: Ein festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen die Leistung zu erbringen ist.
  1. Bedingungen: Spezifische Vereinbarungen oder Klauseln, die unter Umständen für die Abwicklung des Auftrags maßgebend sind.

Anforderungen für einen Auftrag

Die Anforderungen, die für einen rechtskräftigen Auftrag notwendig sind, können variieren, aber in der Regel sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Geschäftsfähigkeit der beteiligten Parteien: Sie müssen rechtlich in der Lage sein, Verträge abzuschließen.
  1. Einigung: Ein Konsens über die zu erbringende Leistung und Gegenleistung.
  1. Form: Manche Aufträge erfordern eine bestimmte Form, z. B. die Schriftform, um gültig zu sein.
  1. Inhaltliche Bestimmtheit: Die Leistung und Gegenleistung müssen konkretisiert sein.
  1. Rechtliche Zulässigkeit: Der Auftrag darf nicht gegen geltende Rechtsnormen verstoßen.

Ein Auftrag bildet die rechtliche Grundlage für wirtschaftliche und dienstleistungsorientierte Verhältnisse. Er sichert den Umfang und die Konditionen der zu erbringenden Leistung sowie der dafür zu erhaltenen Gegenleistung ab und ermöglicht durch seine strukturierte Form das reibungslose Funktionieren von Handels- und Dienstleistungsgeschäften.

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